Die Einlagensicherung ist bei der Wahl einer Bank für ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto ein wichtiges Kriterium. Falls Ihr Anlagebetrag nicht ausreichend gesichert ist, müssen Sie bei einer Insolvenz des Anbieters im schlimmsten Fall mit Verlusten rechnen. Zwar gilt für 2012 wie schon seit 2011, dass alle Mitgliedstatten der Europäischen Union eine Einlagensicherung bis mind. 100.000 Euro (bzw. dem entsprechenden Betrag in heimischer Währung) garantieren müssen, aber darüber hinaus gibt es große Unterschiede. Der Zinshund hat deshalb folgende Informationen zur Einlagensicherung für Sie zusammengestellt:
Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH geschützt. Darunter fallen neben sämtlichen Einlagenarten - im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen - auch auf den Namen lautende Sparbriefe, nicht aber Inhaberpapiere wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate. Tagesgeld-, Festgeldkonten und Sparbriefe gehören i.d.R.also zu den geschützten Einlagen. In der Übersicht aller dieser Entschädigungseinrichtung zugewiesener Banken können Sie feststellen, welche Anbieter diese Sicherung umfasst.
Darüber hinaus sind viele Banken Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Hier sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. In der Praxis bedeutet dies, dass mindestens Beträge bis 1.500.000 Euro abgesichert sind. Die Höhe dieser Einlagensicherung wird ab 2015 schrittweise von 30% auf 8,75% des Eigenkapitals gesenkt. Dies entspricht dann aber immer noch einer Absicherung von mindestens 437.500 Euro je Kunde. Die genaue Absicherungshöhe für eine Bank kann über ein Formular auf der Homepage des Bankenverbandes jederzeit abgefragt werden.
Der Haftungsverbund der Sparkassenfinanzgruppe sichert die Einlagen bei Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen zu 100%. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden. Diese Sicherungseinrichtung ist z.B. auch zuständig für 1822direkt und mbs direkt.
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. sichert die Einlagen bei Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute des FinanzVerbundes wie der Bausparkasse Schwäbisch Hall zu 100%. Darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen, und von angeschlossenen Instituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden. Informationen zu den teilnehmenden Anbietern finden Sie in der Übersicht aller zu dieser Sicherungseinrichtung gehörenden Institute.
Neben der gesetzlichen Sicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH bieten viele Bausparkassen eine zusätzliche Sicherung durch den Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. bis zu einer Höhe von 250.000 Euro an. Einen Überblick hierzu finden Sie auf der Seite zur Einlagensicherung der privaten Bausparkassen. Unter diese Sicherung fällt z.B. die Bausparkasse Mainz.
Neben den oben genannten Sicherungseinrichtungen gibt es noch folgende weitere Institutionen, die aber im Hinblick auf die Anbieter für Tages- und Festgelder nur eine untergeordnete Rolle spielen: Die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH und Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (z.B. relevant für die SKG Bank), die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (Sicherung nur 90% bis max. 20.000 Euro, z.B. für die FXDirekt Bank zuständig) oder der Einlagensicherungsfonds für Bank-Bausparkassen.
Eine weiterführenden Zusammenstellung von Fragen und Antworten zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Deutschland finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Auch einige Versicherungen, z.B. CosmosDirekt und ERGO Direkt, bieten Geldanlagen an, die Tagesgeld oder Festgeld ähneln. Hier hängt es vom Einzelfall ab, welche Einlagensicherung Anwendung findet. Werden die Angebote von der Versicherung nur für eine andere Bank vermittelt, ist i.d.R. die Zugehörigkeit der Partnerbank zu einer Entschädigungseinrichtung entscheidend. Falls die Versicherung selbst die Geldanlagen anbietet, unterliegen diese meist der gleichen Absicherung wie Versicherungspolicen. Zuständig ist dann der Sicherungsfonds für die Lebensversicherer, der durch die Protektor AG betrieben wird. Im Entschädigungfall werden die Verträge durch diese Gesellschaft weitergeführt. Falls deren Mittel dazu nicht ausreichen, kann die Entschädigung auf 95% herabgesetzt werden. Aus diesem Grund werden solche Produkte von Versicherungen beim Zinshund nicht in den Vergleich aufgenommen.
In Österreich sind die Einlagen bei vielen Banken über die Einlagensicherung der Banken & Bankiers GmbH bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesichert. Die Liste aller zu dieser Sicherungseinrichtung gehörenden Institute ist online verfügbar. Unter die österreichische Einlagensicherung fallen z.B. Autobank, Denizbank und VTB Direktbank.
In den Niederlanden sind die Einlagen bei vielen Banken über das Deposit Guarantee Scheme der De Nederlandsche Bank bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesichert. Da hierunter auch die deutschen Niederlassungen von aus den Niederlanden operierenden Banken fallen, ist die niederländische Einlagensicherung für einige beliebte Anbieter aus dem Tages-/Festgeld-Bereich zuständig, z.B. für die Akbank, Amsterdam Trade Bank, Credit Europe Bank, DHB Bank, Garantibank, MoneYou, NIBC Direct, Vakifbank sowie Yapi Kredi Bank.
In Großbritannien sind die Einlagen bei vielen Banken über das Financial Services Compensation Scheme bis zu einer Höhe von 85.000 Pfund gesichert. Da hierunter auch die deutschen Niederlassungen von aus Großbritannien operierenden Banken fallen, ist die britische Einlagensicherung z.B. für die Bank of Scotland, die Barclays Bank und die ICICI Bank zuständig.
Diese drei Banken sind auch Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Deshalb gilt für die Einlagen: Bis 85.000 Pfund sind diese über die britische Einlagensicherung, darüber hinaus über den Einlagensicherungsfonds abgesichert (bei der Bank of Scotland bis zu 250.000 Euro).
Die Einlagensicherung in Estland ist für Festgeld-Anleger interessant, da diese für die BIGBANK zuständig ist, die mit hohen Festgeldzinsen auf sich aufmerksam macht. Abgesichert sind in Estland Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro über den estnischen Deposit Guarantee Fund "Tagatisfond". Es werden allerdings teilweise Zweifel geäußert, ob diese Einrichtung bzw. im Fall des Falles auch das Land Estland wirklich in der Lage wäre, einen Entschädigungfall komplett zu stemmen. Andererseits ist Estland Euromitglied und kann evtl. mit Stützungsmaßnahmen im Krisenfall rechnen. Der Zinshund empfiehlt allen Anlegern vor der Geldanlage bei einem estnischen Anbieter, sich über das jeweilige Institut und das estnische Einlagensicherungssystem im Detail zu informieren.
Jedes Land bietet ein eigenes Einlagensicherungssystem. Für den Tages-/Festgeld-Bereich sei hier noch erwähnt: Der Fondo Interbancaria di Tutela dei Depositi, der die Einlagensicherung in Italien übernimmt und deshalb für Kunden der IW Bank interessant ist. Die Association pour la garantie des dépôts Luxembourg als zuständige Einrichtung für die Advanzia Bank. Und der Fonds de Garantie des Dépôts in Frankreich, der für die ersten 100.000 Euro Absicherung bei Cortal Consors verantwortlich ist. Darüber hinaus gehende Beträge sind bei Cortal Consors dann durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (siehe oben) abgesichert.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Anlageempfehlung, kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie die Hinweise.

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Aktuell: Einlagensicherung
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise an den Finanzmärkten rückt die Frage nach der Sicherheit der Anlagen in den Vordergrund.
Im Bereich Zinsübersicht finden Sie für jedes Angebot auch einen Hinweis auf die Höhe der jeweiligen Einlagensicherung.
EU-weit gilt ab 01.01.2011, dass die minimale Einlagensicherung mindestens 100.000 Euro (oder ein äquivalenter Betrag in heimischer Währung) betragen muss. Zudem haben einige Staaten, z.B. Deutschland, eine Garantie für Spareinlagen ausgesprochen. Weitere Details finden Sie auf der Infoseite zur Einlagensicherung.
Bei der Zinssuche bietet der Zinshund Ihnen nun auch die Möglichkeit, gezielt nach Angeboten mit deutscher Einlagensicherung zu suchen.